Severe Disability: Without an Inclusion Officer, Employers Face Court - Against Hartz IV
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Fehlt in einem Betrieb der gesetzlich vorgeschriebene Inklusionsbeauftragte, kann dies einen Arbeitgeber in einem Diskriminierungsverfahren in erhebliche Beweisnot bringen.
Key Points
Fehlt in einem Betrieb der gesetzlich vorgeschriebene Inklusionsbeauftragte, kann dies einen Arbeitgeber in einem Diskriminierungsverfahren in erhebliche Beweisnot bringen. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts kann die unterbliebene Bestellung darauf hindeuten, dass eine Abmahnung, eine Arbeitsanweisung oder eine Versetzung wegen der Schwerbehinderung erfolgt ist. Ein automatischer Anspruch…
This article was originally published by Gegen Hartz IV.
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