Umfassender Überblick über das deutsche System der beruflichen Inklusion – SGB IX, Beschäftigungspflicht, Integrationsamt und Fördermöglichkeiten.
Deutschland: Leitfaden zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
Überblick
Deutschland verfügt über eines der umfassendsten Systeme zur beruflichen Inklusion in Europa. Das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) bildet den rechtlichen Rahmen, ergänzt durch das AGG und zahlreiche Förderprogramme.
Beschäftigungspflicht (5 %-Quote)
Arbeitgeber mit 20 oder mehr Arbeitsplätzen müssen mindestens 5 % mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Bei Nichterfüllung fällt eine Ausgleichsabgabe an:
Erfüllungsquote
Monatliche Abgabe
3 % bis < 5 %
140 € pro Platz
2 % bis < 3 %
245 € pro Platz
> 0 bis < 2 %
360 € pro Platz
0 %
720 € pro Platz
Besonderer Kündigungsschutz
Schwerbehinderte Beschäftigte genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Vor einer Kündigung muss das Integrationsamt zustimmen. Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass die Kündigung nicht im Zusammenhang mit der Behinderung steht.
Schwerbehindertenvertretung
In Betrieben mit mindestens 5 schwerbehinderten Beschäftigten wird eine Schwerbehindertenvertretung (SBV) gewählt. Sie vertritt die Interessen der schwerbehinderten Mitarbeitenden und wirkt bei Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen mit.
Wichtige Institutionen
Integrationsamt / Inklusionsamt
Beratung und finanzielle Förderung
Zustimmung bei Kündigungen
Prävention und Konfliktlösung
Integrationsfachdienst (IFD)
Beratung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Arbeitsplatzanalyse und Anpassungsberatung
Begleitung bei der Einarbeitung
Agentur für Arbeit – Reha-Team
Vermittlung und Beratung
Eingliederungszuschüsse
Aus- und Weiterbildungsförderung
Zusätzlicher Urlaubsanspruch
Schwerbehinderte Beschäftigte haben Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr (bei einer 5-Tage-Woche).
Werkstätten und Alternativen
Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
Rund 300.000 Menschen arbeiten in WfbM. Die Werkstätten bieten berufliche Bildung und Beschäftigung, stehen aber wegen niedriger Entlohnung in der Kritik.
Budget für Arbeit
Als Alternative zur WfbM ermöglicht das Budget für Arbeit den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt mit Lohnkostenzuschüssen von bis zu 75 %.
Ressourcen
BIH: [bih.de](https://www.bih.de)
REHADAT: [rehadat.de](https://www.rehadat.de)
Agentur für Arbeit: [arbeitsagentur.de](https://www.arbeitsagentur.de)