Deutschland: Leitfaden zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
Überblick
Deutschland verfügt über eines der umfassendsten Systeme zur beruflichen Inklusion in Europa. Das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) bildet den rechtlichen Rahmen, ergänzt durch das AGG und zahlreiche Förderprogramme.
Beschäftigungspflicht (5 %-Quote)
Arbeitgeber mit 20 oder mehr Arbeitsplätzen müssen mindestens 5 % mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Bei Nichterfüllung fällt eine Ausgleichsabgabe an:
| Erfüllungsquote | Monatliche Abgabe |
|---|---|
| 3 % bis < 5 % | 140 € pro Platz |
| 2 % bis < 3 % | 245 € pro Platz |
| > 0 bis < 2 % | 360 € pro Platz |
| 0 % | 720 € pro Platz |
Besonderer Kündigungsschutz
Schwerbehinderte Beschäftigte genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Vor einer Kündigung muss das Integrationsamt zustimmen. Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass die Kündigung nicht im Zusammenhang mit der Behinderung steht.