Förderungen und Anreize für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
Einleitung
Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung wird in Deutschland und der EU durch zahlreiche finanzielle Anreize gefördert. Dennoch nutzen viele Arbeitgeber diese Möglichkeiten nicht aus – oft aus Unkenntnis. Dieser Leitfaden gibt einen umfassenden Überblick über verfügbare Förderungen.
Deutsche Förderinstrumente
Eingliederungszuschuss (§ 88–92 SGB III)
Der Eingliederungszuschuss ist das wichtigste Instrument zur Förderung der Einstellung:
- Höhe: Bis zu 70 % des Arbeitsentgelts für schwerbehinderte Menschen
- Dauer: Bis zu 24 Monate, für ältere schwerbehinderte Arbeitnehmer bis zu 96 Monate
- Beantragung: Über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter – vor Arbeitsantritt
- Voraussetzung: Minderleistung des Arbeitnehmers aufgrund der Behinderung
Probebeschäftigung (§ 46 SGB III)
- Bis zu 3 Monate vollständig geförderte Probebeschäftigung
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich kennenlernen ohne finanzielles Risiko
- Übernahme der Vergütung durch die Agentur für Arbeit