Übersicht über finanzielle Förderungen, Zuschüsse und Anreize für Arbeitgeber in Deutschland und der EU zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.
Förderungen und Anreize für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
Einleitung
Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung wird in Deutschland und der EU durch zahlreiche finanzielle Anreize gefördert. Dennoch nutzen viele Arbeitgeber diese Möglichkeiten nicht aus – oft aus Unkenntnis. Dieser Leitfaden gibt einen umfassenden Überblick über verfügbare Förderungen.
Deutsche Förderinstrumente
Eingliederungszuschuss (§ 88–92 SGB III)
Der Eingliederungszuschuss ist das wichtigste Instrument zur Förderung der Einstellung:
Höhe: Bis zu 70 % des Arbeitsentgelts für schwerbehinderte Menschen
Dauer: Bis zu 24 Monate, für ältere schwerbehinderte Arbeitnehmer bis zu 96 Monate
Beantragung: Über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter – vor Arbeitsantritt
Voraussetzung: Minderleistung des Arbeitnehmers aufgrund der Behinderung
Probebeschäftigung (§ 46 SGB III)
Bis zu 3 Monate vollständig geförderte Probebeschäftigung
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich kennenlernen ohne finanzielles Risiko
Übernahme der Vergütung durch die Agentur für Arbeit
Ausbildungszuschuss
Zuschuss zur Ausbildungsvergütung für schwerbehinderte Auszubildende
Bis zu 60 % der monatlichen Ausbildungsvergütung
Für die gesamte Ausbildungsdauer
Leistungen des Integrationsamts
Investitionskostenzuschüsse: Für die Einrichtung neuer behinderungsgerechter Arbeitsplätze (bis zu 100 % der behinderungsbedingten Mehrkosten)