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Der European Accessibility Act 2025: Was Arbeitgeber wissen müssen

13 February 20262 min lesing
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Der European Accessibility Act (EAA) tritt 2025 vollständig in Kraft. Dieser Leitfaden erklärt die Auswirkungen auf deutsche Arbeitgeber und digitale Barrierefreiheit.

Der European Accessibility Act 2025

Einleitung

Die EU-Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen – bekannt als European Accessibility Act (EAA) – muss bis zum 28. Juni 2025 von allen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland erfolgt dies durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Geltungsbereich

Betroffene Produkte und Dienstleistungen

  • Computer, Tablets und Smartphones
  • Geldautomaten und Zahlungsterminals
  • E-Commerce-Plattformen und Online-Shops
  • Bankdienstleistungen und Finanzprodukte
  • E-Books und E-Reader
  • Telekommunikationsdienste
  • Interaktive Selbstbedienungsterminals

Relevanz für Arbeitgeber

  • Bewerberportale und Karrierewebsites müssen barrierefrei sein
  • Onboarding-Plattformen und digitale HR-Systeme fallen unter die Richtlinie
  • Interne Software, die auch extern genutzt wird, muss Standards erfüllen
  • Digitale Arbeitsplatztools müssen WCAG 2.1 AA entsprechen

Technische Anforderungen

WCAG 2.1 AA als Mindeststandard

  • Wahrnehmbar: Textalternativen für Bilder, Untertitel für Videos, ausreichende Kontraste
  • Bedienbar: Tastaturnavigation, ausreichende Zeitlimits, keine blinkenden Inhalte
  • Verständlich: Lesbare Texte, vorhersehbare Navigation, Fehlervermeidung
  • Robust: Kompatibilität mit assistiven Technologien

BITV 2.0 (Deutsche Umsetzung)

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung ergänzt die EU-Anforderungen:

  • Verpflichtend für öffentliche Stellen seit 2019
  • Erweitert auf private Anbieter durch das BFSG ab 2025
  • Prüfkriterien basierend auf EN 301 549

Umsetzung für Unternehmen

Schritt 1: Bestandsaufnahme

Prüfen Sie alle digitalen Produkte und Dienstleistungen auf Barrierefreiheit. Identifizieren Sie Lücken anhand der WCAG-Kriterien.

Schritt 2: Priorisierung

Beginnen Sie mit kundenorientierten Diensten (E-Commerce, Karriereportal) und arbeiten Sie sich zu internen Systemen vor.

Schritt 3: Umsetzung

Beauftragen Sie barrierefreie Entwicklung oder setzen Sie auf nachträgliche Anpassung bestehender Systeme. Schulen Sie Ihr Entwicklungsteam.

Schritt 4: Testing

Nutzen Sie automatisierte Tools (axe, WAVE) und manuelle Tests mit assistiven Technologien. Beziehen Sie Menschen mit Behinderung als Tester ein.

Sanktionen bei Nichterfüllung

  • Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer überwachen die Einhaltung
  • Bußgelder bis zu 100.000 Euro bei Verstößen
  • Vertriebsverbot für nicht konforme Produkte
  • Abmahnrisiko durch Verbraucherverbände

Ausnahmen

  • Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und unter 2 Mio. € Umsatz) bei Dienstleistungen
  • Unverhältnismäßige Belastung: Wenn die Kosten der Barrierefreiheit im Verhältnis zum Unternehmen unverhältnismäßig wären

Ressourcen

  • BFIT-Bund: [bfit-bund.de](https://www.bfit-bund.de)
  • BMAS – BFSG: [bmas.de](https://www.bmas.de)
  • W3C WCAG 2.1: [w3.org/TR/WCAG21](https://www.w3.org/TR/WCAG21/)

Emneord

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