Der European Accessibility Act 2025
Einleitung
Die EU-Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen – bekannt als European Accessibility Act (EAA) – muss bis zum 28. Juni 2025 von allen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland erfolgt dies durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Geltungsbereich
Betroffene Produkte und Dienstleistungen
- Computer, Tablets und Smartphones
- Geldautomaten und Zahlungsterminals
- E-Commerce-Plattformen und Online-Shops
- Bankdienstleistungen und Finanzprodukte
- E-Books und E-Reader
- Telekommunikationsdienste
- Interaktive Selbstbedienungsterminals
Relevanz für Arbeitgeber
- Bewerberportale und Karrierewebsites müssen barrierefrei sein
- Onboarding-Plattformen und digitale HR-Systeme fallen unter die Richtlinie
- Interne Software, die auch extern genutzt wird, muss Standards erfüllen
- Digitale Arbeitsplatztools müssen WCAG 2.1 AA entsprechen
Technische Anforderungen
WCAG 2.1 AA als Mindeststandard
- Wahrnehmbar: Textalternativen für Bilder, Untertitel für Videos, ausreichende Kontraste
- Bedienbar: Tastaturnavigation, ausreichende Zeitlimits, keine blinkenden Inhalte
- Verständlich: Lesbare Texte, vorhersehbare Navigation, Fehlervermeidung
- Robust: Kompatibilität mit assistiven Technologien
BITV 2.0 (Deutsche Umsetzung)
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung ergänzt die EU-Anforderungen:
- Verpflichtend für öffentliche Stellen seit 2019
- Erweitert auf private Anbieter durch das BFSG ab 2025
- Prüfkriterien basierend auf EN 301 549
Umsetzung für Unternehmen
Schritt 1: Bestandsaufnahme
Prüfen Sie alle digitalen Produkte und Dienstleistungen auf Barrierefreiheit. Identifizieren Sie Lücken anhand der WCAG-Kriterien.
Schritt 2: Priorisierung
Beginnen Sie mit kundenorientierten Diensten (E-Commerce, Karriereportal) und arbeiten Sie sich zu internen Systemen vor.
Schritt 3: Umsetzung
Beauftragen Sie barrierefreie Entwicklung oder setzen Sie auf nachträgliche Anpassung bestehender Systeme. Schulen Sie Ihr Entwicklungsteam.
Schritt 4: Testing
Nutzen Sie automatisierte Tools (axe, WAVE) und manuelle Tests mit assistiven Technologien. Beziehen Sie Menschen mit Behinderung als Tester ein.
Sanktionen bei Nichterfüllung
- Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer überwachen die Einhaltung
- Bußgelder bis zu 100.000 Euro bei Verstößen
- Vertriebsverbot für nicht konforme Produkte
- Abmahnrisiko durch Verbraucherverbände
Ausnahmen
- Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und unter 2 Mio. € Umsatz) bei Dienstleistungen
- Unverhältnismäßige Belastung: Wenn die Kosten der Barrierefreiheit im Verhältnis zum Unternehmen unverhältnismäßig wären
Ressourcen
- BFIT-Bund: [bfit-bund.de](https://www.bfit-bund.de)
- BMAS – BFSG: [bmas.de](https://www.bmas.de)
- W3C WCAG 2.1: [w3.org/TR/WCAG21](https://www.w3.org/TR/WCAG21/)