Der European Accessibility Act (EAA) tritt 2025 vollständig in Kraft. Dieser Leitfaden erklärt die Auswirkungen auf deutsche Arbeitgeber und digitale Barrierefreiheit.
Der European Accessibility Act 2025
Einleitung
Die EU-Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen – bekannt als European Accessibility Act (EAA) – muss bis zum 28. Juni 2025 von allen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland erfolgt dies durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Geltungsbereich
Betroffene Produkte und Dienstleistungen
Computer, Tablets und Smartphones
Geldautomaten und Zahlungsterminals
E-Commerce-Plattformen und Online-Shops
Bankdienstleistungen und Finanzprodukte
E-Books und E-Reader
Telekommunikationsdienste
Interaktive Selbstbedienungsterminals
Relevanz für Arbeitgeber
Bewerberportale und Karrierewebsites müssen barrierefrei sein
Onboarding-Plattformen und digitale HR-Systeme fallen unter die Richtlinie
Interne Software, die auch extern genutzt wird, muss Standards erfüllen
Digitale Arbeitsplatztools müssen WCAG 2.1 AA entsprechen
Technische Anforderungen
WCAG 2.1 AA als Mindeststandard
Wahrnehmbar: Textalternativen für Bilder, Untertitel für Videos, ausreichende Kontraste
Bedienbar: Tastaturnavigation, ausreichende Zeitlimits, keine blinkenden Inhalte