Praxisleitfaden für die inklusive Beschäftigung neurodivergenter Mitarbeitender – mit konkreten Anpassungsmaßnahmen, rechtlichen Grundlagen und Fördermöglichkeiten in Deutschland.
Neurodiversität am Arbeitsplatz: Anpassungen für Autismus, ADHS, Legasthenie und mehr
Was ist Neurodiversität?
Neurodiversität beschreibt die natürliche Vielfalt neurologischer Funktionsweisen. Dazu gehören unter anderem Autismus-Spektrum-Störungen, ADHS, Legasthenie, Dyskalkulie und Dyspraxie. Schätzungen zufolge sind etwa 15–20 % der Bevölkerung neurodivergent.
Rechtliche Grundlagen in Deutschland
Anerkennung als Schwerbehinderung
Neurodivergente Zustände können in Deutschland als Behinderung anerkannt werden:
Autismus-Spektrum: GdB (Grad der Behinderung) von 50–80 je nach Ausprägung
ADHS: GdB von 20–50, in schweren Fällen höher
Legasthenie/Dyskalkulie: Anerkennung möglich, GdB abhängig von Schweregrad
Mit einem GdB ab 50 erhalten Betroffene einen Schwerbehindertenausweis und genießen besonderen Kündigungsschutz, zusätzlichen Urlaub und Anspruch auf Arbeitsplatzanpassungen.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das AGG schützt vor Diskriminierung aufgrund einer Behinderung – einschließlich neurodivergenter Bedingungen – im Bewerbungsverfahren und am Arbeitsplatz.
Anpassungen für Autismus-Spektrum
Sensorische Umgebung
Ruhiger, reizarmer Arbeitsplatz (möglichst Einzelbüro oder abgeschirmter Bereich)
Noise-Cancelling-Kopfhörer als Standardausstattung