Neurodiversität am Arbeitsplatz: Anpassungen für Autismus, ADHS, Legasthenie und mehr
Was ist Neurodiversität?
Neurodiversität beschreibt die natürliche Vielfalt neurologischer Funktionsweisen. Dazu gehören unter anderem Autismus-Spektrum-Störungen, ADHS, Legasthenie, Dyskalkulie und Dyspraxie. Schätzungen zufolge sind etwa 15–20 % der Bevölkerung neurodivergent.
Rechtliche Grundlagen in Deutschland
Anerkennung als Schwerbehinderung
Neurodivergente Zustände können in Deutschland als Behinderung anerkannt werden:
- Autismus-Spektrum: GdB (Grad der Behinderung) von 50–80 je nach Ausprägung
- ADHS: GdB von 20–50, in schweren Fällen höher
- Legasthenie/Dyskalkulie: Anerkennung möglich, GdB abhängig von Schweregrad
Mit einem GdB ab 50 erhalten Betroffene einen Schwerbehindertenausweis und genießen besonderen Kündigungsschutz, zusätzlichen Urlaub und Anspruch auf Arbeitsplatzanpassungen.