Förderungen und Anreize für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
Einleitung
Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung wird in Deutschland und der EU durch zahlreiche finanzielle Anreize gefördert. Dennoch nutzen viele Arbeitgeber diese Möglichkeiten nicht aus – oft aus Unkenntnis. Dieser Leitfaden gibt einen umfassenden Überblick über verfügbare Förderungen.
Deutsche Förderinstrumente
Eingliederungszuschuss (§ 88–92 SGB III)
Der Eingliederungszuschuss ist das wichtigste Instrument zur Förderung der Einstellung:
- Höhe: Bis zu 70 % des Arbeitsentgelts für schwerbehinderte Menschen
- Dauer: Bis zu 24 Monate, für ältere schwerbehinderte Arbeitnehmer bis zu 96 Monate
- Beantragung: Über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter – vor Arbeitsantritt
- Voraussetzung: Minderleistung des Arbeitnehmers aufgrund der Behinderung
Probebeschäftigung (§ 46 SGB III)
- Bis zu 3 Monate vollständig geförderte Probebeschäftigung
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich kennenlernen ohne finanzielles Risiko
- Übernahme der Vergütung durch die Agentur für Arbeit
Ausbildungszuschuss
- Zuschuss zur Ausbildungsvergütung für schwerbehinderte Auszubildende
- Bis zu 60 % der monatlichen Ausbildungsvergütung
- Für die gesamte Ausbildungsdauer
Leistungen des Integrationsamts
- Investitionskostenzuschüsse: Für die Einrichtung neuer behinderungsgerechter Arbeitsplätze (bis zu 100 % der behinderungsbedingten Mehrkosten)
- Arbeitsassistenz: Finanzierung persönlicher Arbeitsassistenz
- Technische Arbeitshilfen: Software, Hardware und technische Ausstattung
- Behinderungsgerechte Einrichtung: Umbau und Anpassung bestehender Arbeitsplätze
Budget für Arbeit (§ 61 SGB IX)
- Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
- Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber: Bis zu 75 % des Arbeitsentgelts
- Plus Aufwendungen für Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz
- Ermöglicht den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
Ausgleichsabgabe vermeiden
Arbeitgeber mit 20+ Arbeitsplätzen, die die 5 %-Quote nicht erfüllen, zahlen:
| Erfüllungsgrad | Monatliche Abgabe pro unbesetztem Pflichtplatz |
|---|---|
| 3 % bis < 5 % | 140 € |
| 2 % bis < 3 % | 245 € |
| > 0 % bis < 2 % | 360 € |
| 0 % | 720 € |
Die Kosten einer Nichtbeschäftigung übersteigen schnell die Kosten möglicher Anpassungen.
EU-Vergleich: Förderungen in anderen Ländern
| Land | Quotensystem | Wichtigste Förderung |
|---|---|---|
| **Frankreich** | 6 % (20+ MA) | AGEFIPH-Zuschüsse, aide à l'insertion |
| **Italien** | 7 % (50+ MA) | Beitragsreduzierungen bis 70 % |
| **Spanien** | 2 % (50+ MA) | Sozialversicherungsrabatte, Subventionen |
| **Österreich** | 4 % (25+ MA) | Integrationsbeihilfen, Lohnzuschüsse |
| **Niederlande** | Zielbasiert | Loonkostensubsidie, No-risk-Polis |
Beantragung in der Praxis
Schritt 1: Fördermöglichkeiten prüfen
Kontaktieren Sie den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit oder das Integrationsamt in Ihrem Bundesland.
Schritt 2: Förderantrag stellen
Wichtig: Anträge in der Regel vor Beginn des Arbeitsverhältnisses stellen. Nachträgliche Förderung ist oft nicht möglich.
Schritt 3: Begleitung nutzen
Integrationsfachdienste unterstützen kostenlos bei der Antragstellung und Umsetzung.
Ressourcen
- REHADAT Arbeitgebersupport: [rehadat.de](https://www.rehadat.de)
- BIH Leistungsübersicht: [bih.de](https://www.bih.de)
- Agentur für Arbeit – Arbeitgeberservice: [arbeitsagentur.de](https://www.arbeitsagentur.de)