Inklusive Rekrutierung neu gestalten
Einleitung
Inklusive Rekrutierung bedeutet mehr als die Erfüllung der gesetzlichen Beschäftigungspflicht. Es geht darum, Bewerbungsprozesse so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderung von Anfang an gleichberechtigt teilnehmen können. Dieser Leitfaden zeigt, wie deutsche Arbeitgeber Barrieren in jedem Schritt des Rekrutierungsprozesses abbauen können.
Rechtliche Rahmenbedingungen
SGB IX: Pflichten im Bewerbungsverfahren
- Arbeitgeber mit 20+ Arbeitsplätzen müssen freie Stellen der Agentur für Arbeit melden (§ 164 SGB IX)
- Die Schwerbehindertenvertretung muss am Bewerbungsverfahren beteiligt werden
- Schwerbehinderte Bewerber bei öffentlichen Arbeitgebern haben ein Recht auf Vorstellungsgespräch, sofern sie die fachlichen Anforderungen erfüllen
- Das AGG verbietet Fragen nach der Behinderung im Bewerbungsverfahren (mit wenigen Ausnahmen)
AGG-konforme Stellenausschreibungen
- Keine diskriminierenden Formulierungen
- Hinweis auf Barrierefreiheit und Willkommenserklärung für Bewerbungen von Menschen mit Behinderung
- Anforderungsprofil auf tatsächlich notwendige Fähigkeiten beschränken