Wie Arbeitgeber in Deutschland ihre Rekrutierungsprozesse inklusiv und barrierefrei gestalten können – von der Stellenausschreibung bis zum Onboarding.
Inklusive Rekrutierung neu gestalten
Einleitung
Inklusive Rekrutierung bedeutet mehr als die Erfüllung der gesetzlichen Beschäftigungspflicht. Es geht darum, Bewerbungsprozesse so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderung von Anfang an gleichberechtigt teilnehmen können. Dieser Leitfaden zeigt, wie deutsche Arbeitgeber Barrieren in jedem Schritt des Rekrutierungsprozesses abbauen können.
Rechtliche Rahmenbedingungen
SGB IX: Pflichten im Bewerbungsverfahren
Arbeitgeber mit 20+ Arbeitsplätzen müssen freie Stellen der Agentur für Arbeit melden (§ 164 SGB IX)
Die Schwerbehindertenvertretung muss am Bewerbungsverfahren beteiligt werden
Schwerbehinderte Bewerber bei öffentlichen Arbeitgebern haben ein Recht auf Vorstellungsgespräch, sofern sie die fachlichen Anforderungen erfüllen
Das AGG verbietet Fragen nach der Behinderung im Bewerbungsverfahren (mit wenigen Ausnahmen)
AGG-konforme Stellenausschreibungen
Keine diskriminierenden Formulierungen
Hinweis auf Barrierefreiheit und Willkommenserklärung für Bewerbungen von Menschen mit Behinderung
Anforderungsprofil auf tatsächlich notwendige Fähigkeiten beschränken
Barrierefreie Stellenausschreibungen
Sprache und Format
Einfache, klare Sprache verwenden (Leichte Sprache als Ergänzung anbieten)
Anforderungen auf das Wesentliche beschränken – überlange Listen schrecken ab
Ausschreibung in barrierefreien Formaten bereitstellen (PDF/UA, HTML)
Alternative Kontaktmöglichkeiten angeben (Telefon, E-Mail, Video)
Inklusive Formulierungen
„Wir begrüßen Bewerbungen von Menschen mit Behinderung" explizit aufnehmen
Hinweis: „Bitte teilen Sie uns mit, welche Anpassungen Sie im Bewerbungsverfahren benötigen"