Praktischer Leitfaden für Bewerber mit Behinderung in Deutschland – von der Frage nach Offenlegung über Anpassungen im Bewerbungsverfahren bis hin zu rechtlichen Grundlagen.
Vorstellungsgespräche mit Behinderung meistern
Einleitung
Das Vorstellungsgespräch ist oft der entscheidende Moment in der Jobsuche. Für Menschen mit Behinderung bringt es zusätzliche Überlegungen mit sich: Soll ich meine Behinderung offenlegen? Welche Anpassungen kann ich einfordern? Dieser Leitfaden unterstützt Sie bei der Vorbereitung.
Ihre Rechte im Bewerbungsverfahren
Schutz durch das AGG
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Sie vor Diskriminierung:
Arbeitgeber dürfen im Vorstellungsgespräch nicht nach einer Behinderung fragen (Ausnahme: die Behinderung ist für die Tätigkeit unmittelbar relevant)
Unzulässige Fragen dürfen Sie unwahr beantworten – ohne Konsequenzen
Bei Diskriminierung können Sie Schadensersatz und Entschädigung geltend machen
Besondere Rechte nach SGB IX
Schwerbehinderte Bewerber bei öffentlichen Arbeitgebern müssen zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden, sofern sie die fachliche Eignung besitzen
Die Schwerbehindertenvertretung des Unternehmens kann Sie unterstützen
Sie können Anpassungen für das Bewerbungsverfahren einfordern
Die Offenlegungsentscheidung
Wann offenlegen?
Es gibt keine Pflicht zur Offenlegung. Erwägen Sie es, wenn:
Sie Anpassungen für das Vorstellungsgespräch benötigen
Ihre Behinderung sichtbar ist und Sie die Situation proaktiv gestalten möchten
Sie die besonderen Schutzrechte nach SGB IX nutzen möchten
Der Arbeitgeber eine inklusive Unternehmenskultur signalisiert
Wann nicht offenlegen?
Wenn Sie keine Anpassungen benötigen und es Ihre Leistungsfähigkeit nicht beeinflusst
Wenn Sie befürchten, dass der Arbeitgeber voreingenommen reagiert
Wenn die Behinderung für die Tätigkeit nicht relevant ist
Wie offenlegen?
Sachlich und lösungsorientiert: „Ich habe eine Hörbehinderung und nutze Hörgeräte. Für das Gespräch wäre ein ruhiger Raum hilfreich."
Fokus auf Fähigkeiten: Betonen Sie, was Sie können, nicht was Sie nicht können
Zeitpunkt: Vor dem Gespräch per E-Mail (für Anpassungen) oder zu Beginn des Gesprächs
Anpassungen einfordern
Vor dem Gespräch anfragen
Kontaktieren Sie die Personalabteilung rechtzeitig und bitten Sie um:
Barrierefreien Zugang zum Gebäude
Gebärdensprachdolmetscher
Materialien in zugänglichen Formaten (Großdruck, digital)
Zusätzliche Zeit für das Gespräch
Ruhigen Raum mit guter Beleuchtung
Möglichkeit für Begleitperson
Formulierungsbeispiele
„Ich bin schwerhörig. Bitte stellen Sie sicher, dass der Raum ruhig ist und mein Gesprächspartner mir zugewandt sitzt."
„Aufgrund meiner Sehbehinderung bitte ich um die Unterlagen vorab in digitaler Form."
„Ich nutze einen Rollstuhl – bitte informieren Sie mich über den barrierefreien Zugang."
Vorbereitung auf das Gespräch
Recherche
Prüfen Sie die Website auf Hinweise zur Inklusion (Diversity-Seite, Stellenanzeigen)
Informieren Sie sich, ob das Unternehmen die Beschäftigungspflicht erfüllt
Recherchieren Sie den Anfahrtsweg und die Barrierefreiheit
Typische Fragen vorbereiten
„Warum möchten Sie bei uns arbeiten?" – Beziehen Sie sich auf Werte und Aufgaben
„Was sind Ihre Stärken?" – Nutzen Sie Beispiele, die auch behinderungsbedingte Kompetenzen einschließen
„Brauchen Sie Unterstützung am Arbeitsplatz?" – Seien Sie vorbereitet, konkrete Anpassungen zu benennen
Nach dem Gespräch
Bedanken Sie sich per E-Mail
Fragen Sie nach dem weiteren Ablauf
Bei Absage: Wenn Sie Diskriminierung vermuten, können Sie innerhalb von 2 Monaten Ansprüche nach dem AGG geltend machen
Unterstützungsangebote
Integrationsfachdienst (IFD)
Kostenlose Beratung und Begleitung im Bewerbungsprozess
Hilfe bei der Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche
Auf Wunsch Begleitung zum Gespräch
Agentur für Arbeit – Reha-Team
Spezialisierte Vermittler für schwerbehinderte Arbeitssuchende
Zugang zu speziellen Stellenangeboten
Online-Ressourcen
myAbility Talent Programme: Karriereprogramm für Studierende und Akademiker mit Behinderung
EnableMe: Community-Plattform mit Erfahrungsberichten