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Schwerbehinderung: Schwerbehinderte müssen Arbeitsassistenz nicht selbst zahlen – Urteil Gegen Hartz IV
Arbeitgeber, die ihre Beschäftigungspflicht nicht erfüllen, müssen 2026 erstmals die erhöhten Sätze der Ausgleichsabgabe zahlen – bis zu 815 Euro monatlich pro unbesetztem Pflichtplatz. Die Staffelbeträge wurden zum 1. Januar 2025 angehoben.
Arbeitgeber, die ihre gesetzliche Beschäftigungspflicht nicht erfüllen, zahlen 2026 erstmals die erhöhten Sätze der Ausgleichsabgabe – in der höchsten Stufe 815 Euro pro Monat und unbesetztem Pflichtplatz. Betriebe ab 20 Arbeitsplätzen müssen 5 % ihrer Stellen mit schwerbehinderten Menschen besetzen.
Im Juli 2026 waren in Deutschland rund 192.000 Menschen mit Behinderung arbeitslos gemeldet (Arbeitslosenquote 12%). Der Anstieg von 3,4% übertrifft den allgemeinen Anstieg der Arbeitslosigkeit von 0,9% deutlich. Der DGB fordert besseren Schutz vor Jobverlust und passgenaue Förderung.
Neue Daten der Bundesagentur für Arbeit zeigen: Rund ein Viertel der privaten Arbeitgeber in Sachsen mit Beschäftigungspflicht stellt keinen einzigen schwerbehinderten Menschen ein. Der DGB Sachsen fordert ein Umdenken — weg von der Strafzahlung, hin zu echter Inklusion.
Inklusion im Arbeitsleben: Hessen sieht Sozialgerichtsbarkeit als Erfolgsmodell EU-Schwerbehinderung
Teilzeit-Lehre für alle: Flexible Ausbildungsmodelle für Menschen mit Behinderung jetzt! ACT by Campax
Bei Verstößen gegen den Arbeits- und Sozialschutz kann landwirtschaftlichen Betrieben die EU-Förderung gekürzt werden. Recherchen von Report Mainz zeigen, dass dies in der Praxis kaum geschieht.
Seit März 2026 gelten deutlich erhöhte Ausgleichsabgaben für Arbeitgeber, die ihre Pflichtquote für schwerbehinderte Menschen nicht erfüllen. Der Höchstbetrag für Betriebe ohne einen einzigen schwerbehinderten Arbeitnehmer beträgt nun 815 Euro pro Monat je unbesetztem Pflichtplatz.
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